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Beckham-Gesetz & Visum für digitale Nomaden: die 24%-Pauschale erklärt

· Roman Guirao
Das Beckham-Gesetz erlaubt einen festen Steuersatz von 24% auf Arbeitseinkommen für sechs Jahre. Wer profitiert, wie du beantragst und die Fallstricke, ohne Fachjargon.
Beckham-Gesetz & Visum für digitale Nomaden: die 24%-Pauschale erklärt

Seit deiner Ankunft in Valencia hörst du auf jeder Terrasse vom « Beckham-Gesetz ». Hinter dem Spitznamen steckt eine Steuerregelung, die deine spanische Steuerlast spürbar senken kann. Hier das Wichtigste, entjargonisiert, damit du weißt, ob es dich betrifft.

Was das Beckham-Gesetz ist

Offiziell die « Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer » (Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes), benannt nach dem Fußballer, der sie Mitte der 2000er nutzte. Die Idee: Wirst du in Spanien steuerlich ansässig, kannst du beantragen, auf Arbeitseinkommen mit festen 24% bis 600.000 € pro Jahr besteuert zu werden (darüber 47%), statt nach dem steilen progressiven Tarif. Je höher das Gehalt, desto größer der Vorteil.

Für wie lange?

Es gilt im Zuzugsjahr plus den folgenden fünf, also sechs Jahre, danach wechselst du in die normale Ansässigenbesteuerung.

Wer profitiert (und der EU-Vorteil)

Drei Bedingungen: keine spanische Steueransässigkeit in den letzten fünf Jahren; ein klarer Anlass (spanischer Arbeitsvertrag, Entsendung, Geschäftsführerposten, unternehmerische Tätigkeit oder Fernarbeit); und ein fristgerechter Antrag. Als EU-Bürger brauchst du kein Visum, um in Valencia zu leben, es genügt die EU-Anmeldebescheinigung. Die Beckham-Regelung kannst du trotzdem wählen, wenn du ein Arbeitsverhältnis oder eine förderfähige Tätigkeit aufnimmst.

Und das Visum für digitale Nomaden?

Das Nomadenvisum ist für Nicht-EU-Bürger, betrifft dich also nicht. Wichtiger sind für dich die Abstimmung mit dem Finanzamt und das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen, damit du nicht doppelt zahlst.

Antrag, Schritt für Schritt

Timing ist alles. Nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung oder dem Tätigkeitsbeginn hast du sechs Monate, um das Modelo 149 bei der Agencia Tributaria einzureichen. Verpasst du die Frist, verlierst du die Regelung für diese Jahre. Danach erklärst du jährlich mit dem Modelo 151.

Die Fallstricke

Es lohnt sich nicht für jeden. Ausländisches Arbeitseinkommen bleibt in Spanien steuerpflichtig, und du verlierst einige Abzüge normaler Ansässiger. Unter dieser Regelung giltst du nicht immer als abkommensberechtigt ansässig, also achte auf das DBA Deutschland-Spanien. Rechne es mit einem Steuerberater durch, bevor du dich entscheidest.

📝
Kurzmemo. 24% bis 600.000 €, für 6 Jahre. Bedingung: keine spanische Steueransässigkeit in den letzten 5 Jahren. Aktion: Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn. Vorher mit einem Profi durchrechnen.

Offizielle Quellen

Die Redaktion von The Daily Valencia

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